Wissen
Vertrags- und sozialversicherungsrechtliche Fragen
Wie muss der Vertrag für eine Person mit Leistungseinschränkung gestaltet werden? Welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind relevant? Welche Instrumente stehen für die Förderung der Anstellung von Menschen mit Behinderung zur Verfügung?
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag soll, wie die gängigen Arbeitsverträge im Unternehmen gestaltet werden. Bei reduzierter Leistungsfähigkeit, Anpassungen oder speziellen Vereinbarungen, ist es sinnvoll, diese schriftlich festzuhalten.
>Beispiel für Formulierungen (PDF)
Lohn
Wenn der Lohn, aufgrund eingeschränkter Leistungsfähigkeit tiefer als der GAV-Mindestlohn ist, muss eine Bewilligung zur Unterschreitung des Mindestlohnes bei der paritätischen Kommission eingeholt werden.
Arbeitsversuch durch die IV
Bei einem Arbeitsversuch durch die IV braucht es keinen Vertrag. Ein Arbeitsversuch dauert in der Regel 3-6 Monate. Der Lohn wird während dem Arbeitsversuch in Form eines IV-Taggelds entrichtet. Auch die Versicherungsleistungen sind über die IV gewährleistet. Ziel des Arbeitsversuches ist, wenn immer möglich im Anschluss eine Festanstellung zu erreichen.
Beiträge für Arbeitgeber
Die Arbeitslosenversicherung und die IV verfügen über diverse Instrumente, um die Einarbeitung finanziell zu entlasten. Eine Fachperson von Profil kann Sie dazu beraten.
Pensionskasse
Mitarbeitende mit IV-Teil-Rente können nur begrenzt BVG versichert werden. Mitarbeitende mit einer ganzen IV-Rente sind von der BVG-Pflicht befreit.
Personalverleih
Profil bietet einen spezialisierten Personalverleih für Mitarbeitende mit einem Handicap an. Der Personalverleih bietet den Vorteil, die Anstellung von Mitarbeitenden mit einer Behinderung zu testen und mögliche Arbeitgeberrisiken zu minimieren.
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> Inklusives Arbeitsumfeld
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